Führerscheinklassen

Du findest hier alle Klassen, die wir ausbilden. Wenn du dich direkt für eine Klasse entscheidest, kannst du dich hier direkt voranmelden.

Das sind alle Führerscheinklassen mit denen du Auto fahren darfst!

Klasse B:

Eingeschlossen in der Klasse B sind die Klasse AM (s. bei Motorrad) und L (s. bei Land- und forstwirtschaftliche Maschinen) Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (exklusiv Fahrer) auch mit Anhänger:
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 750 kg
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, jedoch überschreitet die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht 3500kg.

Klasse B197:

Dies ist ein „normaler“ Klasse B Führerschein, d.h. Mindestalter, Einschlussklassen und Kraftfahrzeuge, die du damit fahren kannst, bleiben gleich! Doch…
    • Prüfung auf Automatik mit Eintragung der Schlüsselzahl 197 (gilt nur für Klasse B, nicht für spätere Erweiterungen)
    • Ausbildung hauptsächlich auf Automatik
    • mind. 10 Fahrstunden auf Schaltung mit einer abschließenden 15 minütigen Probefahrt mit dem Fahrlehrer, in der du beweisen musst, dass du den Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kannst
    • Schlüsselzahl 197 nur als Nachweis für die Behörde
    • ABER… wenn du noch andere Führerscheinklassen, wie z.B. LKW, dann solltest du diese Führerscheinklasse nicht wählen! Es ist nämlich so, dass du dann diesen definitiv auf einem Schaltwagen machen musst, um nicht die Schlüsselzahl 78 eingetragen zu bekommen. Diese Schlüsselzahl bedeutet, dass du nur noch Automatikfahrzeuge fahren darfst, auch im Ausland.

Klasse B96:

Erwerb durch Fahrerschulung in der Fahrschule (Mindestalter siehe B) Voraussetzung ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die Fahrzeugkombination eine zulässige Gesamtmasse 3500 kg jedoch nicht 4250 kg überschreitet

Klasse BE:

(Mindestalter siehe B) Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger
    • zulässige Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 3500 kg Erwerb durch praktische Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation.

Als nächstes findest du jetzt alle Führerscheinklassen mit denen du Motorrad fahren darfst!

Klasse AM:

(Mindestalter 15 Jahre) 1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit – von nicht mehr als 45 km/h – bis 50 cm³ Hubraum mit Verbrennungsmotor – bis 4 kW mit Elektromotor 2. Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils – bis 45 km/h – bis 50 cm³ Hubraum bei einem Fremdzündungsmotor – bis 4 kW    bei einem Elektromotor oder anderem Verbrennungsmotor

Klasse A1:

(Mindestalter 16 Jahre) 1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
    • von nicht mehr als 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
    • und einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
    • und einem Hubraum über 50  cm³ bei Verbrennungsmotoren
    • bis 15 kW Motorleistung
Eingeschlossen in der Klasse A1 ist die Klasse AM

Klasse A2:

Mindestalter 18 Jahre Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • mit einer Motorleistung bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
    • bei auf diese Leistung gedrosselten Maschine darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen
Eingeschlossen in der Klasse A2 sind die Klasse AM und A1

Klasse A:

A) Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direktzugang B) Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW C) Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz von A2, dann ist zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich. 1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • mit einem Hubraum über 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • mit einer bbH von mehr als 45 km/h
    • mit einer Leistung über 15 kW
    • mit einem Hubraum über 50 cm³
    • mit symmetrisch angeordneten Rädern
Eingeschlossen in der Klasse A sind die Klasse AM, A1 und A2

Mofa:

Mindestalter 15 Jahre Dies ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern du erhälst lediglich eine Prüfbescheinigung. Dafür musst du auch nur eine theoretische Prüfung machen, der Rest erfolgt beim Fahrlehrer. Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Jetzt folgen die Führerscheinklassen mit denen du LKW fahren darfst!

Klasse C1:

Mindestalter 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A)
    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg jedoch nicht mehr als 7500 kg.
    • auch mit Anhänger bis 750 kg
    • zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (exklusiv Fahrer)

Klasse C1E:

Mindestalter 18 Jahre Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1. mit (Sattel-) Anhänger
    • von einer Gesamtmasse über 750kg, jedoch darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht überschreiten.

Klasse C:

Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre (mit „Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz“ , bei Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“, bei Ausbildung „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf) Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A)
    • über 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen, exklusiv Fahrer.
    • Ein Anhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden
Eingeschlossen in der Klasse C ist die Klasse C1

Klasse CE:

(Mindestalter siehe Klasse C) Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und mit  (Sattel-) Anhänger
    • und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg
Eingeschlossen in der Klasse CE sind die Klasse BE, C1E und T

Als letztes folgen die Führerscheinklassen mit denen du land- und forstwirtschaftliche Maschinen fahren darfst!

Klasse L:

Mindestalter 16 Jahre 1) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
    • nicht mehr als 40 km/h, sofern kein Anhänger mitgeführt wird
    • mit Anhängern bis 25 km/h
2) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils
    • bis 25 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit
    • auch mit Anhängern

Klasse T:

Mindestalter 16 Jahre 1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
    • bis 60 km/h (bis 18 Jahren Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h)
    • auch mit Anhängern
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • bis 40 km/h
    • auch mit Anhängern
Eingeschlossen in der Klasse T ist die Klasse AM